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06.01.25 –
Der Vorstand des bündnisgrünen Kreisverbands Ostprignitz-Ruppin bezieht aus aktuellem Anlass zu den Geschehnissen rund um die Wahleinsprüche in Rheinsberg Stellung. Wir nehmen die Stimmungsmache der Freien Wähler in Rheinsberg als Gefahr für unsere Demokratie wahr. Mit großer Dringlichkeit rufen wir dazu auf, die Darstellungen und Aufrufe der Freien Wähler- Fraktion mit größter Vorsicht zu betrachten. Persönliche Angriffe, undifferenzierte Aufrufe zu fragwürdigen und potenziell gefährlichen Formen des Protests sowie einseitige Darstellungen tragen nicht zur Lösung bei, sondern schüren Misstrauen, Angst und Unsicherheit.
Und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Wahleinsprüchen muss auch eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem stattfinden, nämlich mit der Art und Weise, wie ein amtierender Bürgermeister aus seinem Amt heraus Wahlkampf machen darf und inwiefern wir alle, als Bürgerinnen und Bürger, die Verbreitung von Falschaussagen als Teil der demokratischen Willensbildung akzeptieren können und wollen (Stichwort "Einheitspartei").
Die Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg hatte den Wahleinsprüchen der CDU-Fraktion und weiterer Personen am 20. November 2024 zum Teil stattgegeben und das Wahlergebnis korrigiert. Den Freien Wählern sind die Stimmen aberkannt worden, die bei der Kommunalwahl auf den ebenfalls für die Stadtverordnetenversammlung kandidierenden Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow gefallen waren. Die Kommunalaufsicht hat diese Entscheidung genehmigt. Die dadurch benachteiligte Fraktion der Freien Wähler hat darauf Ende Dezember einen Rundbrief verfasst, der im Amtsbereich Rheinsberg verteilt wurde. Darin beklagen die Freien Wähler, dass ihnen „2173 Wählerstimmen gestohlen werden sollen“. Wiederholt werden die Einspruchsführerinnen und -führer namentlich genannt, an den Pranger gestellt und für die entstandenen Kosten in Höhe von 21.360 Euro verantwortlich gemacht. Das von den Einspruchsführerinnen und -führern herbeigeführte Ergebnis sei verfassungswidrig. Das Verschwindenlassen von Wählerstimmen erinnere an die dunkelsten Stunden der DDR-Geschichte. Abschließend erhöhen die Unterzeichner des Rundschreibens den Druck auf die Einspruchsführer, indem sie die Bürger auffordern, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern. Und das – so wird betont - sei auch möglich in der Stadtverordnetenversammlung am 20.01.2025.
Obwohl drei der uns nahestehenden Einspruchsführerinnen und -führer nicht im Namen der Grünen gehandelt hatten, sondern ausdrücklich als private Bürger, sehen wir uns veranlasst, gegen dieses einschüchternde Vorgehen der Freien Wähler einen scharfen Protest zu erheben. Die Wahleinsprüche waren damit begründet worden, dass seitens der Freien Wähler ein ausgesprochen unlauterer Wahlkampf geführt worden war und dass der Bürgermeister selbst in seiner Amtseigenschaft aus seinem Amtszimmer heraus missbräuchlich Wahlkampf betrieben hatte. Dies und die darauf ergangenen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalaufsicht sind aber eben nicht undemokratisch. Sie entsprechen dem vorgesehenen Verfahren. Undemokratisch ist vielmehr diese Kampagne, mit der man meint, die Entscheidung mithilfe von stürmischen Bürgerprotesten kippen zu können. Derartiges ist jedenfalls in der Brandenburgischen Kommunalverfassung und dem Kommunalwahlgesetz nicht vorgesehen. Es weckt sogar die Erinnerung an den von Trump aufgerufenen Sturm auf das Capitol. Auch in der hier abgeschwächten Form ist dies nicht hinnehmbar und muss von allen rechtstreuen Bürgern verurteilt werden.
Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband Ostprignitz-Ruppin
August-Bebel-Straße 24
16816 Neuruppin
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