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02.06.23 –
Zum Amt Lindow gehören die Stadt Lindow mit den Ortsteilen Klosterheide, Keller, Schönberg, Hindenberg und Banzendorf sowie die Gemeinden Vielitzsee, Herzberg und Rüthnick. In der Stadtverordnetenversammlung Lindow sind die Bündnisgrünen vertreten von Gert Wegner (Fraktionsvorsitzender), Rudi Mixdorf und Claudia Gajeweski. Claudia ist nicht Parteimitglied. Sie ist über die grüne Liste bei den letzten Kommunalwahlen gewählt worden und war nachgerückt, als Heiko Strobel aus Zeitgründen sein Mandat niedergelegt hatte. Gert Wegner ist auch Mitglied des Amtsausschusses, der aus den Bürgermeistern der Amtsgemeinden und zusätzlich drei Stadtverordneten aus Lindow sowie einigen Mitgliedern der übrigen Gemeindevertretungen besteht. Verwaltungschef des Amts Lindow ist Amtsdirektor Danilo Lieske, dessen Amtszeit am 31. 12. 2023 endet. Die Stelle ist ausgeschrieben worden. Für Lieske und auch für viele Stadtverordnete sind wir Grünen ein „rotes Tuch“. Wir erhoffen uns von der Wahl eines neuen Amtsdirektors eine Persönlichkeit, die weniger polarisiert, weniger emotional handelt sowie in der Lage ist, nach vernünftigen Maßstäben das jeweilige Pro und Contra gegeneinander abzuwägen und im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit einen entsprechenden Einfluss auf die Stadtverordnetenversammlung und den Amtsausschuss auszuüben. Auch ein verstärkt fairer Umgang mit den Bürgern und Unternehmen des Amtsbereichs ist wünschenswert.
Im Amtsbereich Lindow sind wir inzwischen fünf Grüne und könnten einen Ortsverband gründen. Es sind allerdings Gespräche mit den Mitgliedern des OV Rheinsberg im Gange, wobei abgewogen wird, dass die Rheinsberger und die Lindower sich zu einem gemeinsamen OV zusammenschließen. Dazu wird in Kürze eine Mitgliederbefragung stattfinden.
Wir beginnen auch mit der Suche nach neuen Mitgliedern, um bei den kommenden Kommunalwahlen im nächsten Jahr verstärkt auftreten zu können.
Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung von Klosterheide, Banzendorf und Hindenberg locken Photovoltaik-Unternehmen an. So ist ein Solarpark bei Klosterheide in der Größe von ca. 30 Hektar schon beschlossene Sache. Es gibt auch bereits einen Vorentwurf für einen Bebauungsplan zur Errichtung eines Solarparks Banzendorf in der Größe von ca. 35 Hektar. Problematisch scheint uns die Ansiedlung eines riesigen Solarparks nordwestlich von Banzendorf bis Hindenberg reichend in der Größe von knapp 140 Hektar zu sein. Initiator ist das norwegische Staatsunternehmen Statkraft. Wir Grünen haben uns bisher dagegen ausgesprochen, weil damit etliche gute Ackerböden zum Schaden der Pächter überbaut werden sollen und die Existenz der entsprechenden Betriebe auf dem Spiel steht. Natürlich schlagen dabei zwei Herzen in unserer Brust, weil wir grundsätzlich für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien eintreten und die Äcker zudem auch nicht ökologisch bewirtschaftet werden. Bei einer ersten Lesung in der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 hatte es auch energischen Protest der Betroffenen gegeben. Gleichwohl entschied die Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Mehrheit, das Projekt in die Bauleitplanung zu geben. Geändert werden muss der Flächennutzungsplan, und es muss ein Bebauungsplan zwecks Sondernutzung als Solarpark erstellt werden.
Am 20. April 2023 fand dann eine gut besuchte Bürgerversammlung statt, in der die Statkraft das Projekt noch einmal im Einzelnen vorstellte und die Bürger zu Wort kommen ließ. Die Stadtverordneten waren dazu nicht eingeladen worden. Neben Heiko Strobel war ich allerdings anwesend, weil ich von der Versammlung durch Heiko erfahren hatte. Zu meiner Verwunderung war von den lauten Protesten der betroffenen Landwirte nichts mehr zu hören. Es wurden zwar die einen oder anderen Bedenken geäußert und kritische Fragen gestellt. Zum Thema der Verschwendung guter Ackerböden gab es nun erstaunlicherweise jedoch keinerlei Beiträge mehr. Es stellt sich die Frage, woran das wohl gelegen haben mag. Letztlich stellte sich die Versammlung als durchaus harmonisch dar, so dass damit zu rechnen ist, dass das Projekt tatsächlich ohne gegnerische Proteste verwirklicht wird.
Die Fraktion der Grünen hatte schon zu früherer Zeit in der Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss über die Ansiedlung erneuerbarer Energien mit folgendem Text zur Debatte gestellt:
Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss zur Förderung erneuerbarer Energien im Bereich der Stadt Lindow und ihrer Ortsteile:
I. Grundsatz
Die Stadt Lindow steht der Errichtung von Energieerzeugern aus erneuerbaren Quellen wohlwollend gegenüber und wird das rechtlich und wirtschaftlich Mögliche zur Genehmigung und Installation solcher Anlagen veranlassen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass Anteile aus den Erlösen dieser Anlagen den Bürgern und/oder der Stadt zugutekommen.
Entsprechende Bauleitplanungen und Bauanträge sollen erst dann angestoßen werden, wenn die beabsichtigten Anlagen rechtlich und technisch zulässig erscheinen und die Interessen des Naturschutzes, der Landwirtschaft und des Landschafts- und Ortsbildes nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Zumutbarkeit in diesem Sinne steht unter dem Vorbehalt, dass die Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse steht.
II. Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen werden nicht zugelassen, wenn die benötigten Flächen in Naturschutzgebieten liegen. Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden nur zugelassen, wenn nicht Flächen mit einem Bodenwert ab 20 aufwärts betroffen sind, es sei denn, der Nutzer dieser Flächen stimmt der Zulassung zu. Die Bildung von Durchschnittsbodenwerten verschiedener Flächen ist dabei unbeachtlich. Bevorzugt werden moderne Agri-PV-Anlagen, die eine weitere Bearbeitung der Flächen mit herkömmlichen landwirtschaftlichen Maschinen ermöglichen. Ökologisch zertifizierter Landbau darf auch bei schlechteren Bodenwerten nicht gegen den Willen des Nutzers beeinträchtigt werden.
Photovoltaikanlagen über versiegelten Flächen und Dächern werden bevorzugt zugelassen, wenn nicht unüberwindbare Aspekte des Denkmalschutzes entgegenstehen.
III. Windkraftanlagen
Unter Berücksichtigung der unter I. genannten Bedingungen sollen solche Windkraftanlagen bevorzugt zugelassen werden, die den Anforderungen des Vogelschutzes gerecht werden.
Die Intention dabei war, dass Projekte, welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen, gar nicht erst in die Bauleitplanung geschickt werden. Wenn nämlich die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden (z. B. die untere Naturschutzbehörde) nicht widersprechen, wird es in der Regel keine Hemm-schwellen für die Stadtverordneten mehr geben, die möglicherweise guten Ablehnungsgründe beiseite zuschieben und das Projekt zu beschließen. Leider hat die Beschlussvorlage keine Mehrheit gefunden. Sie steht jetzt aber dennoch wieder zu Debatte im nächsten Bauausschuss.
Die Stadt Lindow ist staatlich anerkannter Erholungsort und ist berechtigt, eine Kurtaxe zu erheben. Um diesen Titel nicht zu verlieren, wurde ein ambitioniertes Tourismuskonzept mit Hilfe eines fachkundigen Unternehmens erstellt. Das Konzept ist inhaltlich zu begrüßen. Allein die finanziellen Mittel fehlen, um die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Bei allen kostenintensiven Maßnahmen ist die Stadt auf Fördermittel angewiesen. Nur der gute Wille wird nicht zum Erhalt des Titels „Erholungsort“ führen. Zu beklagen ist zudem, dass es in der Stadt weitgehend an einer Willkommenskultur fehlt, so dass Besucher manchmal durch Begegnungen abgeschreckt werden, die nicht besonders zuvorkommend sind. Auf absehbare Zeit wird die Stadt ihren Besuchern außer der umgebenden schönen Seenlandschaft auch nicht viel zu bieten haben. Insbesondere fehlt es an Gastronomiebetrieben und sonstigen privaten Initiativen, die für einen florierenden Tourismus unentbehrlich sind. Unser Vorschlag, ein Kur- oder Wellnesshotel in Lindow anzusiedeln, konnte leider bislang mangels interessierter Investoren nicht umgesetzt werden. So wird es nach wie vor gängige Praxis sein, dass die meisten Touristen durch Lindow hindurch nach Rheinsberg fahren.
Eine seit Jahren bestehende Bürgerinitiative „Vielitzsee“ hat durch hartnäckige Arbeit bewirkt, dass die Landesregierung sich um die Wasserqualität des Vielitzsees sorgt. Es gibt daher gute Ansätze, um den See zu retten, der durch seine schlechte Wasserqualität durch den Zufluss auch den Gudelacksee beeinträchtigt. Gleiches gilt für das Areal der ehemaligen Dampfmühle am Gudelacksee. Auch hier bewirkt eine private Initiative mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde und des BUND sowie weiterer Verbände, dass die schützenswerte Natur am Ufer des Sees erhalten bleibt. Es ist für die Stadt Lindow beschämend, dass es privater Initiativen bedarf, um die sonst so angepriesene Schönheit der Natur zu schützen und zu verbessern. Stattdessen wird die Initiative der Dampfmühle vereinzelt angefeindet und der Behinderung der städtischen Planungsfreiheit bezichtigt (SPD).
Lindow, den 20.05.2023
Gert Wegner
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